Mit dem Aktionsplan sollen Forschung und Entwicklung sowie die Praxisanwendung von Drohnen gefördert und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestärkt werden. Der Aktionsplan beinhaltet zudem Maßnahmen zur Umsetzung der neuen EU-Verordnung zu unbemannten Fluggeräten. Der Plan sieht zum einen eine Registrierungspflicht für alle Drohnenbetreiber vor. Zum anderen wird der „Drohnenführerschein“ (Kenntnisnachweis) statt ab 2 kg bereits ab 250g Startmasse verpflichtend – allerdings in abgestufter Form mit einem einfachen Online-Kenntnisnachweis für verhältnismäßig risikoarme Betriebsarten. Ebenso werden geografische UAS-Gebiete eingerichtet. Dies sind festgelegte Bereiche des Luftraums, die nicht oder nur eingeschränkt mit Drohnen überflogen werden dürfen (Wohngebiete, Einrichtungen und Infrastruktur-Anlagen). Der Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) soll zudem um komplexere Erlaubniserteilungsverfahren nach dem neuen EU-Recht erweitert werden.
Ebenso soll eine Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt aufgebaut werden, die die Vernetzung und Datenaustausch der beteiligten Luftverkehrsteilnehmer ermöglicht und alle relevanten Informationen für den Drohnenbetrieb auf einer zentralen Plattform bündelt. Ebenso wird das Thema UTM als Schlüssel für die Skalierbarkeit von UAS-Anwendungen beschrieben. Entsprechend setzt sich das BMVI für die rasche Einführung eines UTM ein, das „sich nahtlos in die bestehende Flugsicherungsinfrastruktur und die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen einfügt“. Der UTM-Service von Droniq erfüllt genau diese Voraussetzung: Er basiert auf einem bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH genutzten ATM-System und wurde für die besonderen Anforderungen des Trackings von Drohnen konfiguriert.
Auch zu der Frage, wie Drohnen in den Luftraum integriert werden können, gibt der Aktionsplan eine Antwort:
"Für die sichere Integration von UAS in den Luftraum, der zugleich von bemannten Luftfahrzeugen genutzt wird, spielt das sichere Erkennen und Ausweichen die wesentliche Rolle. Es gilt derzeit der Grundsatz, dass unbemannte Fluggeräte der bemannten Luftfahrt ausweichen müssen. Für ein erfolgreiches Ausweichen müssen durch Integration verschiedenster Sensoren in die UAS bemannte Luftfahrzeuge erkannt werden. Das Spektrum möglicher Ortungstechnologien reicht von Transpondern, wie sie in der Verkehrsluftfahrt üblich sind, bis hin zum im Segelflug zur Anwendung kommenden portablen Kollisionswarngerät FLARM®. Je besser UAS mit sensorischen Fähigkeiten ausgestattet sind, desto sicherer ist ihr Betrieb. Zudem wird es bei steigender Zahl von Flugbewegungen immer wichtiger werden, dass UAS ihre eigene Position anderen Luftverkehrsteilnehmern mitteilen und sich somit „kooperativ“ verhalten."
Das Hook-on-Device (HOD) von Droniq kann genau dies: Es empfängt die Positionsdaten von Flugzeugen im Nahbereich über FLARM® und ADS-B und speist diese in das UTM ein. Sein größtes Alleinstellungsmerkmal: Das HOD sendet ein FLARM®-Signal aus, sodass Gleiter, Segelflieger und Hubschrauber im Nahbereich die Drohne auf ihrem eigenen Display sehen ohne ein UTM zu nutzen – eine praktikable und absolut kostenneutrale Lösung für die bemannte Luftfahrt. Das HOD kann an so gut wie allen Fluggeräten befestigt werden und könnte so generell den Anteil kooperativer Luftfahrzeuge – egal ob bemannt oder unbemannt – im unkontrollierten Luftraum erhöhen.
Mehr Informationen und den „Aktionsplan Drohnen“ zum Download gibt es hier auf der Webseite des BMVI.