Beratung
Sie benötigen Unterstützung bei der Planung eines komplexen oder speziellen Drohnenfluges? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir unterstützen Sie mit unserem umfangreichen Know-how und unserer engen Zusammenarbeit mit den Landesluftfahrtbehörden, dem Luftfahrt-Bundesamt sowie weiteren zuständigen Behörden und Organisationen. Das Luftverkehrsrecht, insbesondere die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), schreibt genau vor, wo man eine Drohne unbedenklich fliegen kann und wo nicht. Oft ergeben sich jedoch insbesondere im industriellen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Bereich Situationen, in denen ein erlaubnispflichtiger Flug notwendig oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Hier gilt es nun, die möglichen Risiken zu erfassen, zu bewerten und für die jeweils zuständige Luftfahrtbehörde aufzubereiten. Auch rechtliche Anforderungen müssen hier berücksichtigt werden.